Ich unterstütze Sie bei Ihrem Bauvorhaben bei der Beratung und Beantragung von Fördermitteln.
Seit Jahrzehnten bewege ich mich im Bereich der verschiedensten Fördermittelberatung auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene im Bereich der erneuerbaren Energien und energetischen Gebäudesanierung.
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detailliertes Konzept, das speziell für ein bestimmtes Gebäude erstellt wird, um Maßnahmen zur energetischen Sanierung zu identifizieren und umzusetzen. Er dient als Leitfaden für Hausbesitzer, um Schritt für Schritt Energieeffizienzverbesserungen durchzuführen und gleichzeitig Fördermöglichkeiten zu nutzen.
Gerne untersuche ich Ihr Objekt mit Ihnen auf mögliches Optimierungspotential.
Ihr Fachmann, wenn es um die Anwendung der energiewirtschaftlichen Vorschriften (Erneuerbare-Energie-Gesetz und Gebäudeenergiegesetz) geht.
Die Einhaltung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes ist mittels Erfüllungserklärung vor Baubeginn nachzuweisen. Die Erfüllungserklärung ist der unteren Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen.
Eine Erfüllungserklärung darf ausstellen, wer Sachverständiger nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ist oder nach Art. 61 Abs. 2, 3 und 4 Nr. 2 bis 6 BayBO bauvorlageberechtigt ist.
Zu meinen Leistungen zählt die Erstellung von Energieausweisen für Wohn- und Nicht-Wohngebäude.
Die Erstellung von Energieeffizienzkonzepten ist der wichtigste und erste Schritt für eine erfolgreiche Planung. Hier werden die neutralen und unabhängigen Grundlagen für weitere Ausführungsplanung geschaffen.
In diesem ersten Schritt werden bereits mögliche Förderungen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene für Ihr Bauvorhaben überprüft und ggf. die Antragstellung koordiniert.
Damit Ihr Projekt die gestellten Anforderungen erfüllt und einhält ist die Projektbegleitung essenziell.
Bei der Beantragung von Fördermitteln ist diese in den Fördervoraussetzungen vorgeschrieben und muss zwingend erbracht werden.
Die energetische Qualität wird dabei in mehreren Ortsterminen und Abstimmungsgesprächen mit den Architekturbüros/Fachplanern/Fachfirmen abgestimmt.
Beim Neubau von Gebäuden und in der energetischen Sanierung kommt es in Anschlussbereichen und jedem Bauteilübergang zu sogenannten Wärmebrücken (z.B. Fensterlaibungen, Einbindung Geschossdecke, etc.). Durch diese Überlagerung von Wärmeströmen können sich niedrige Oberflächentemperaturen einstellen, was zu Tauwasserbildung und und in der Folge zu Schimmelbildung führen kann. Im Rahmen einer detaillierten Wärmestromsimulation überprüfe ich die Bauteilanschlüsse und gebe Empfehlungen zur Vermeidung von Tauwasserproblemen.